Unsere AGB’s
SIDE Design Hotel Hamburg
Hotelanschrift
SIDE
Drehbahn 49
D-20354 Hamburg
Tel.: +49 (0)40-30 99 90
Fax: +49 (0)40-30 99 93 99
info(at)side-hamburg.de
Geschäftsbedingungen für Leistungen des SIDE (Seaside Hotels GmbH & Co. KG)
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen wie z.B. Übernachtungen/ Logisleistungen, Überlassung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen, Foto- und Filmaufnahmen und für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen.
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäfts-bedingungen. Geschäftsbedingungen von Auftraggebern (Einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter/Besteller/Gast usw.) werden auch dann, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nicht Vertragsinhalt.
1. Vertragsabschluss
Vertragspartner sind das SIDE Hotel (nachfolgend SIDE genannt) und der Gast. Der Vertrag über die oben genannten Leistungen kommt zustande, nach dem das SIDE eine durch den Gast vorgenommene Reservierung der oben genannten Leistungen bestätigt hat. Der Gast erhält die Buchungsbestätigung in Textform.
Mit dieser Bestätigung werden die vereinbarten Leistungen für beide Seiten bindend.
Ein Vertragsverhältnis kommt auch zustande, wenn der Gast eine Leistung bucht oder Räume reserviert und das SIDE diese Leistungen oder Räume zur Verfügung stellt, weil aus Zeitgründen eine Bestätigung in Textform nicht mehr möglich ist.
Wenn Leistungsgegenstand die Reservierung von Räumen, Vitrinen oder sonstigen Flächen ist, ist eine Unter- oder Weitervermietung sowie Nutzung der Zimmer zu anderen Zwecken als der vorübergehenden Beherbergung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des SIDE unwirksam.
Wird die Buchung oder Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird dieser ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner des SIDE und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeit neben dem Gast als Gesamtschuldner.
2. An- und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Zimmer erfolgt am Anreisetag durch das SIDE. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde, hat das SIDE das Recht, gebuchte Zimmer nach 16:00 Uhr anderweitig zu vermieten, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche stellen kann, falls keine Garantie vorliegen sollte. Bei einer Abreise bis 18:00 Uhr ist der halbe, nach 18:00 Uhr der ganze Zimmerpreis zu zahlen.
3. Preise
Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste, soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist diese im Preis eingeschlossen. Liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate und erhöht sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, so ist das SIDE berechtigt, den erhöhten Mehrwertsteuersatz zu berechnen. War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbringung mehr als 6 Monate, so behält sich das SIDE vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.
4. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen des SIDE sind sofort zur Zahlung fällig. Ab Verzugseintritt ist das SIDE berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von 7,00 Euro verlangt werden.
Das SIDE ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung o. Ä., zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Das SIDE ist außerdem berechtigt, bei Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Absatzes für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß des vorstehenden Absatzes geleistet wurde.
Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des SIDE aufrechnen.
5. Rücktritt des SIDE
Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger vom SIDE nicht zu vertretender Verhinderungsgründe, insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des SIDE, behält sich das SIDE das Recht vor, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen.
Das SIDE ist ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn eine vereinbarte oder gemäß Ziff. 4 Abs. 2 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Setzung einer angemessenen Frist durch das SIDE nicht vom Gast geleistet worden ist.
Ein Rücktrittsrecht des SIDE begründet auch die Tatsache, dass eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziff.1 Abs. 4vorliegt.
Das SIDE setzt den Gast von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Textform in Kenntnis.
Der Gast hat in den vorgenannten Fällen des Rücktritts keinen Anspruch auf Schadenersatz.
6. Stornierung/Rücktritt durch den Gast
Nimmt der Gast die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch, so bleibt er zu den nachfolgenden Bedingungen zur Zahlung von Stornierungsgebühren verpflichtet. Der Grund der Verhinderung des Gastes ist dabei unerheblich.
Es gelten folgende Stornierungsfristen:
Ein gebuchtes Zimmer kann bis einen Tag vor Anreise bis 16 Uhr kostenfrei storniert werden.
Zu einem späteren Zeitpunkt behält sich das Hotel vor, 90% der gebuchten Übernachtungssumme in Rechnung zu stellen.
Ab einer Zimmeranzahl von 10 Zimmern gelten gesonderte Stornierungsfristen, Nach Ablauf der Fristen werden 90% der gebuchten Übernachtungssumme in Rechnung gestellt.
10 – 30 Zimmereinheiten
8 Wochen vor Anreise 100% kostenfrei möglich
6 Wochen vor Anreise 50% kostenfrei möglich
4 Wochen vor Anreise 25% kostenfrei möglich
1 Zimmer kostenfrei bis einen Tag vor Anreise bis 16 Uhr
30 – 50 Zimmereinheiten
12 Wochen vor Anreise 100% kostenfrei möglich
8 Wochen vor Anreise 50% kostenfrei möglich
6 Wochen vor Anreise 25% kostenfrei möglich
2 Zimmer kostenfrei bis einen Tag vor Anreise bis 16 Uhr
Ab 50 Zimmereinheiten
20 Wochen vor Anreise 100% kostenfrei möglich
12 Wochen vor Anreise 50% kostenfrei möglich
8 Wochen vor Anreise 25% kostenfrei möglich
4 Wochen vor Anreise 10 kostenfrei möglich
2 Zimmer kostenfrei bis einen Tag vor Anreise bis 16 Uhr möglich
Zu bestimmten Daten, wie z.B. Messedaten, werden gesonderte Stornierungsfristen bzw. Zahlungsmodalitäten festgelegt.
Dem Gast bleibt vorbehalten, einen niedrigeren Schaden als die zuvor genannten Stornierungskosten nachzuweisen.
In allen Fällen gilt: der Nachweis eines niedrigeren Schadens ist dem Gast, der eines höheren Schadens dem SIDE vorbehalten, Veranstaltungsleistungen, welche unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen vom Kunden gebucht worden sind und der Veranstalter begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Tagungsleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Veranstalters in der Öffentlichkeit gefährden können, ohne dass dies seinem Herrschafts- oder Organisationsbereich zuzurechnen ist.
7. Veranstaltungen
Der Veranstalter hat alle für die Durchführung seiner Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig im Vorfeld und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnis sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des SIDE. Das SIDE hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des SIDE beeinträchtigt werden, oder das SIDE berechtigten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses oder der Gäste zu gefährden droht. Dies gilt insbesondere für politische Veranstaltungen. Dem Veranstalter stehen dann keine Schadensansprüche zu.
Soweit das SIDE für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt SIDE im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das SIDE von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtung frei. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des SIDE mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet.
Folgende Stornierungsfristen und -gebühren gelten für Veranstaltungen:
Tagungspauschale
4-30 Personen
8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100% kostenfrei möglich
6 Wochen 50% der Teilnehmer kostenfrei möglich
4 Wochen 25% der Teilnehmer kostenfrei möglich
1 Woche 10% der Teilnehmer kostenfrei möglich
Ein Teilnehmer kann kostenfrei bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn storniert werden
30-50 Personen
12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100% kostenfrei möglich
8 Wochen 50% der Teilnehmer kostenfrei möglich
6 Wochen 25% der Teilnehmer kostenfrei möglich 2 Wochen 10% der Teilnehmer kostenfrei möglich
Zwei Teilnehmer können kostenfrei bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn storniert werden
Ab 50 Personen
20 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100% kostenfrei möglich
12 Wochen 50% der Teilnehmer kostenfrei möglich
8 Wochen 25% der Teilnehmer kostenfrei möglich
4 Wochen 10% der Teilnehmer kostenfrei möglich
Zwei Teilnehmer können kostenfrei bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn storniert werden
Bei einer Teilnehmerreduktion behält sich das SIDE Hotel einen entsprechenden Raumwechsel vor.
Raummieten
12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100% kostenfrei möglich
8 Wochen 50% der Raummiete
6 Wochen 25% der Raummiete
2 Wochen 50% der Raummiete + 50% des entfallenen F&B Umsatz
Bei einem späteren Rücktritt 100% der Raummiete + 50% des entfallenen F&B Umsatz.
Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung des SIDE die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das SIDE zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal in Rechnung stellen, es sei denn, das SIDE hat die Verschiebung zu vertreten.
Es gilt auch hier: Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der eines höheren dem SIDE vorbehalten. Sonderleistungen, die infolge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten.
Der Veranstalter hat für den Verlust oder Beschädigung, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter oder Gäste verursacht werden einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das SIDE kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des SIDE zulässig. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte usw.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Gebühren (GEMA usw.) direkt zu bezahlen. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das SIDE geltend gemacht werden, so stellt der Veranstalter SIDE gegenüber den Anspruchsinhabern frei.
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
8. Haftung
1. Sofern Mängel oder Störungen der in diesen AGB genannten Leistungen des SDE auftreten, wird sich das SIDE bemühen, diesen abzuhelfen. Der Gast ist verpflichtet eventuelle Mängel oder Störungen unverzüglich dem Side anzuzeigen. Hinterlässt der Gast schuldhaft diese unverzügliche Anzeige, so hat er weder Anspruch auf Minderung noch auf Schadenersatz.
2. Das SIDE haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Für alle sonstigen Schäden, die nicht von Abs. 2 umfasst sind und die durch leicht fahrlässiges Verhalten des SIDE, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind, so haftet das SIDE nur dann, wenn diese Schäden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht bestehen. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in den Fällen von Schadenersatzansprüchen des Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des SIDE. Für eingebrachte Sachen haftet das SIDE dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Deshalb ist die Haftung für Wertgegenstände (Bargeld und Schmuck und so weiter) begrenzt auf EUR 800,00. Dem Gast steht die Möglichkeit der Nutzung eines Zimmer-Safes zur Verfügung.
Das SIDE bemüht sich um pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die rechtzeitige und richtige Übermittlung von Nachrichten und Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Nach Ablauf eines Jahres nach Auffindung gehen die Gegenstände in das Eigentum des Finders über. Aus den oben genannten Punkten ergibt sich keine Haftung des SIDE.
Wird dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder an einem anderen Ort auch gegen Entgelt, zu Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Eine Überwachungspflicht des SIDE besteht nicht. SIDE haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Stellplatzes bereits bestehenden Mängel des Stellplatzes beruhen. Diese Haftung ist begrenzt auf EUR 15.000,00 pro Fahrzeug einschließlich Zubehör. Das Side haftet nur, wenn der Schaden unverzüglich bei der Feststellung des Gast, spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks dem SIDE angezeigt worden ist.
Der Gast benutzt Freizeiteinrichtungen des Hotels auf eigene Gefahr.
Mitgebrachte Gegenstände (technische Geräte oder auch persönliche Gegenstände) des Veranstalters befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Die Haftung des SIDE und seiner Mitarbeiter ist, mit Ausnahme von Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
9. Allgemeines
Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende andere Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabrede besteht nicht. Erfüllungsort ist Hamburg.
Gerichtsstand ist soweit Vertragspartner des SIDE ein Kaufmann im Sinne des Gesetzes ist, Hamburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: September 2016
SIDE
Drehbahn 49
20354 Hamburg
- Fragen?
- +49-40-30 99 90
- info(at)side-hamburg.de